Schadengutachten in Hildesheim
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Es hat gecrasht – was nun?
Nach dem Unfall brauchen Sie ein Schadengutachten
Sie hatten einen Unfall hier in Hildesheim oder der näheren Umgebung? Der Wagen ist in Mitleidenschaft gezogen und Sie müssen genau wissen, welche Schäden an Ihrem Fahrzeug entstanden sind. Wenn Sie keine Schuld an dem Unfall trifft, dann muss die Versicherung Ihres Unfallgegners für den Schaden aufkommen. Aber Versicherungen rechnen den Schaden gern klein. Dafür brauchen Sie einen unabhängigen Schadengutachter. Um in Hildesheim ein objektives Schadengutachten zu bekommen, wenden Sie sich am besten an die Allgemeine KFZ-Sachverständigen GmbH! Auch, wenn bei kleineren Schäden die Schadenshöhe oftmals schon online oder am Telefon kalkuliert wird, sollten Sie auf ein unabhängiges und neutrales Unfallgutachten nicht verzichten. So manche Unfallschäden sind auf den ersten Blick gar nicht zu erkennen, stellen später aber ein Problem dar, wenn sie nicht sauber in einem Schadengutachten dokumentiert wurden.
- Wir nehmen Ihr Fahrzeug genau unter die Lupe und erstellen einen umfassendes Schadengutachten zum Zustand Ihres Autos, Motorrads, Wohnmobils, Sonderfahrzeugs oder LKW.
Wann brauchen Sie einen Schadengutachter
Nach vielen Unfällen mit dem Auto, Motorrad, LKW oder Wohnmobil stellt sich die Frage, wer die Schuld am Unfall trägt, denn dessen Versicherung muss für den Schaden aufkommen, und auch für die Kosten des Schadengutachtens.
Wie hoch aber ist dieser Schaden, die die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernehmen muss? Mittels eines Schadengutachtens klären wir als KFZ-Sachverständige in Hildesheim und Umgebung, welche Schäden am Fahrzeug entstanden sind. Im Schadengutachten halten wir genau fest, ob ein kleiner Kratzer nur ein Schönheitsfehler ist oder ob sich mehr dahinter verbirgt. Wir haben den Blick dafür, eine verzogene Karosserie zu erkennen und abzuschätzen, welche Folgekosten durch eine Reparatur entstehen.
Damit die Versicherung und gegebenenfalls auch die Gerichte genau wissen, wie hoch die Reparaturkosten sind oder ob die Schadensersatzforderungen in Ihrer Höhe angemessen sind, gibt es uns als unabhängige KFZ-Gutachter aus Hildesheim. Unsere Schadengutachten beinhalten eine umfangreiche und detaillierte Dokumentation zum gesamten Fahrzeug. Die Kosten für das Schadengutachten werden dabei wie der Schaden selbst von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Information zur Arbeitsweise
Wie arbeitet ein Schadengutachter?
Ein Schadengutachter muss KFZ-Sachverständiger sein. Er nimmt das ganze Fahrzeug genau unter die Lupe. Wir dokumentieren den kompletten Zustand Ihres Wagens, nehmen alle Mängel auf und schätzen den anfallenden Kosten für eine Reparatur. Außerdem ermitteln wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden und den Restwert Ihres Fahrzeuges, wenn es beschädigt ist. Dabei geht unsere Einschätzung weit über einen reinen Kostenvorschlag hinaus, den Sie von einer Kfz-Werkstatt bekommen würden. Als geprüfte KFZ-Gutachter aus Hildesheim berücksichtigen wir auch mögliche Folgekosten wie die Wertminderung. Alle Details werden in einem umfangreichen schriftlichen Schadengutachten niedergelegt und mit Fotos dokumentiert.
Sorgfältig protokolliert & bearbeitet
Kundenbewertungen
Das sagen unsere Kunden
Wir versuchen täglich, das Beste für unsere Kunden herauszuholen. Lesen Sie gerne einige Erfahrungsberichte unserer Kunden, die von der Qualität unserer Schadengutachten zeugen. Wenn Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen und unabhängigen Schadengutachter sind, dann werden auch Sie unser zufriedener Kunde. Sie finden uns auch direkt auf Google oder anderen Bewertungsplattformen!
FAQ zum Thema Schadengutachten
Nach einem Unfall ist guter Rat teuer. Viele Punkte sind unklar. Die wichtigsten Fragen haben wir für Sie beantwortet.
Eine gewöhnliche Schadensabwicklung dauert ca. 1-2 Wochen. Beim Schadensgutachten selbst ist von einem knappen Arbeitstag auszugehen. Sofern ein Restwert eingeholt werden muss, kann sich die Dauer des Gutachtens auf 2 Tage verlängern.
Das Schadengutachten beziffert die am Fahrzeug aufgetretenen Schäden, schätzt Reparaturkosten ab, ermittelt Wertverluste durch den Unfallschäden und stellt gegebenenfalls einen Totalschaden fest.
Als Geschädigter sollten Sie darauf achten, einen freien, unabhängigen KFZ-Gutachter zu beauftragen. In vielen Fällen schickt die Versicherung des Unfallverursachers einen ausgewählten Schadengutachter zur Besichtigung der Schäden. Dies müssen Sie jedoch nicht einfach akzeptieren, weil der KFZ-Gutachter mögliche Schäden zugunsten der Versicherung Ihres Unfallgegners eher kleinrechnen könnte.
Bei einer Mitschuld des anderen Fahrers teilen sich die Versicherungen den Preis für das Gutachten des Kfz Gutachters. Sind Sie selbst Geschädigter bei einem Unfall, werden die Kosten für ein Gutachten selbstverständlich immer von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Sie sollten darauf bestehen, eigenständig einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen auszuwählen, der Ihre Interessen wahrt und ein objektives Schadengutachten erstellt.
Nein. Wenn Sie keine Schuld an dem Unfallhergang trifft, dann haben Sie Anrecht auf folgende Services und Dienstleistungen, die von der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners bezahlt werden müssen:
- Erstellung eines Schadengutachtens durch einen beliebigen KFZ-Gutachter Ihrer Wahl, am besten wählen Sie die Allgemeine KFZ-Sachverständigen GmbH aus Hildesheim.
- Abschleppkosten
- Reparaturkosten
- Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Wertverlust durch Unfallschaden
- Mietwagen (Gerne beraten wir Sie, ob ein Mietwagen spontan Sinn ergibt)
- Nutzungsausfallpauschale (mögliche Alternative zum Mietwagen)
- Zusätzliche Kosten, die Ihnen durch den Schaden an Ihrem Auto und die Abwicklung des Schadens entstehen
Grundsätzlich zahlt immer der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung den Schaden und auch das Unfallgutachten, denn diese sind Teil der Unfallkosten. Bei einer Mitschuld des anderen Fahrers teilen sich die Versicherungen die Kosten für den KFZ-Gutachter und das Schadengutachten.