Bemerkbarkeitsgutachten &
Unfallrekonstruktionsgutachten in Hildesheim

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Schadensgutachten Messung

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Unfallflucht ja oder nein?

Wofür brauchen Sie ein Bemerkbarkeitsgutachten?

Bemerkbarkeitsgutachten sind die Antwort auf die Frage: Unfallflucht ja oder nein? Sie sind ausschlaggebend für eine strafrechtliche Verfolgung. Die Prüfung von Unfallort und Unfallfahrzeug sowie die Feststellung, ob der Unfall akustisch, taktil oder visuell wahrnehmbar gewesen wäre, lassen Rückschlüsse auf eine mögliche Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder Führerscheinentzug zu. Oft wird die Einlassung des Beschuldigten, er habe den Unfall nicht wahrgenommen, als bloße Schutzbehauptung abgetan.

Informationen zum Bemerkbarkeitsgutachten

Das Bemerkbarkeitsgutachten ist ein wichtiges Instrument, um die Frage zu klären, ob eine Unfallflucht strafrechtlich verfolgt werden kann. Es prüft den Unfallort und das Unfallfahrzeug sowie, ob der Unfall akustisch, taktil (spürbar) oder visuell wahrnehmbar hätte sein können. Je nach Ergebnis kann eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder gar der Entzug des Führerscheins drohen – oder aber die restlose Befreiung von jedem Verdacht. 

Häufig wird die Einlassung des Beschuldigten, er habe den Unfall nicht wahrgenommen, als bloße Schutzbehauptung abgetan.

Irrt jemand sich über die Tatsache, dass sich ein Unfall ereignet hat, darf er mangels Vorsatz nach §16 Abs. 1 StGB nicht bestraft werden (darf nicht auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sein). Bei der Fahrzeuggegenüberstellung werden die Schäden zweier Unfallfahrzeuge auf Kongruenz überprüft, d.h. es wird überprüft ob die Schäden an den Fahrzeugen aus dem gleichen Unfall stammen können.

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Worauf Sie achten sollten

Erstellung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens

Das Gutachten eines unabhängigen Experten ist die beste Möglichkeit, den genauen Hergang eines Unfalls zu ermitteln. Dies ist besonders wichtig, wenn Gerichte, Rechtsanwälte, Versicherungen oder Privatpersonen involviert sind. Die Erstellung eines Gutachtens dient der Unterstützung aller Beteiligten und kann entscheidend für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein.

Das sollten Sie über die Unfallrekonstruktion wissen

Ein forensisches Gutachten wird durch die sorgfältige Analyse von Beweismaterialien wie Brems-/Schleuderspuren, Abreibungen auf der Fahrbahn, Kontaktspuren mit anderen Fahrzeugen, Fahrzeugbeschädigungen, Spuren von Ölen und Flüssigkeiten sowie Ausgangsgeschwindigkeiten und Fahrtrichtungen erstellt. Diese Daten werden dann mit Hilfe modernster Computertechnik rekonstruiert, um den genauen Hergang des Unfalls nachvollziehen zu können.

Das Unfallrekonstruktionsgutachten ist ein wichtiges Instrument, um den Verlauf eines Unfalls zu rekonstruieren. Es dient der Unterstützung von Gerichten, Rechtsanwälten, Versicherungen und Privatpersonen. Die systematische Aufarbeitung des Geschehens durch ein forensisches Gutachten kann entscheidend sein, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Die Untersuchung von Brems-/Schleuderspuren, Abreibungen auf der Fahrbahn, Kontaktspuren mit anderen Fahrzeugen, Fahrzeugbeschädigungen, Spuren von Ölen und Flüssigkeiten, Ausgangsgeschwindigkeiten und Fahrtrichtungen dienen der Unfallrekonstruktion.

Häufig gestellte Fragen

FAQ zum Thema KFZ Gutachter

Nach einem Unfall haben die meisten Menschen diverse Fragen und Unklarheiten – wir haben die wichtigsten Fragen und Fakten einmal für Sie zusammengetragen!

Eine gewöhnliche Schadensabwicklung dauert ca. 1-2 Wochen. Beim Gutachten selbst ist von einer Dauer von ca. 6h auszugehen. Sofern ein Restwert eingeholt werden muss, kann sich die Dauer des Gutachten auf 1-2 Tage verlängern.

Das allerwichtigste gleich vorweg: Wenn Sie keine Schuld an dem Unfallhergang trifft, dann können Sie folgende Services und Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne dass etwaige Kosten auf Sie zukommen.

Die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners Mus für alle Schäden aufkommen. Dazu gehört

  • Erstellung eines Schadensgutachtens durch einen beliebigen Unfallgutachter Ihrer Wahl
  • Abschleppkosten
  • Reparaturkosten
  • Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Wertverlust durch Unfallschaden
  • Mietwagen (Genre beraten wir Sie, ob ein Mietwagen spontan Sinn ergibt)
  • Nutzungsausfallpauschale (mögliche Alternative zum Mietwagen)
  • Zusätzliche Kosten, die Ihnen durch den Schaden an Ihrem Auto und die Abwicklung des Schadens entstehen

Eine beliebte Frage, die sich bei der Beauftragung eines Gutachters stellt, ist natürlich die nach der Bezahlung. Wer übernimmt die Kosten im Schadensfall? Grundsätzlich zahlt immer der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung den Schaden und auch das Unfallgutachten, denn diese sind Teil der Unfallkosten.

Bei einer Mitschuld des anderen Fahrers teilen sich die Versicherungen den Preis für das Gutachten des Kfz Gutachters. Sind Sie selbst Geschädigter bei einem Unfall, werden die Kosten für ein Gutachten selbstverständlich immer von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Als Geschädigter ist es wichtig darauf zu achten, einen freien, unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. In vielen Fällen schickt die Versicherung des Unfallverursachers einen ausgewählten Kfz-Gutachter zur Besichtigung der Schäden. Dies muss jedoch nicht einfach akzeptiert werden. 

Stattdessen sollten Sie darauf bestehen, eigenständig einen Kfz-Sachverständigen auszuwählen. Es ist durchaus möglich, dass der Gutachter der gegnerischen Versicherung zugunsten der Versicherung Ihres Unfallgegners handelt mögliche Schäden eher kleinrechnet. Ein unabhängiger Schadensgutachter, wie wir es sind, handelt in Ihrem Interesse. 

Wir beraten Sie umfangreich und stehen Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite.  Machen Sie daher als Unfallopfer von Ihrem Recht Gebrauch, einen freien Kfz-Gutachter zu wählen!

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