Wann Ihnen nach einem Unfall ein Mietwagen zusteht und wie Sie ihn bekommen
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Sie haben einen Unfall gehabt, sind aber auf ein Auto angewiesen? Es ist keine schöne Erfahrung, unverschuldet nicht mehr mobil sein zu können, aber als Unfallopfer haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen. Um dort aber nicht in eine Kostenfalle zu stolpern, gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie nach einem Unfall an einen Mietwagen kommen.
Grundsätzliches: Schadensminderung und Wirtschaftlichkeitsprinzip
Einen Anspruch auf Kostenübernahmen für einen Mietwagen nach dem Unfall haben Sie nur, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Die Kosten für den Mietwagen muss die Versicherung des Unfallverursachers tragen. Sie können das Geld für den Mietwagen allerdings nicht mit vollen Händen ausgeben und sich für ein paar Tage einfach mal ein Luxusmodell gönnen. Es gilt das Gebot der Schadensminderung und das Wirtschaftlichkeitsprinzip. Das heißt, der Mietwagen, den Sie als Ersatzfahrzeug fahren dürfen, sollte im angemessenen Verhältnis zu dem Wagen stehen, der beim Unfall zu Schaden gekommen ist.
- Wichtig: Wann steht Ihnen kein Mietwagen zu? - Aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot ergibt sich, dass der Mietwagen nach einem Unfall nur dann gewährt wird, wenn er auch ausreichend genutzt wird. Als Anhaltspunkt dafür gilt, dass Sie ihn mindestens 20 km am Tag fahren müssen.
Welcher Mietwagen steht Ihnen nach dem Unfall genau zu?
Das ist in Tat die knifflige Frage und steht im engen Zusammenhang mit dem Listenpreis Ihres verunfallten Fahrzeugs. Was das passende Ersatzfahrzeug ist, ist also abhängig vom Fahrzeugtyp, vom Alter, der Laufleistung, etc. Zur Wertermittlung stehen zwei Listen (Schwacke und Fraunhofer-Mietspiegel) zur Auswahl, die nicht immer zu konsistenten Ergebnissen kommen. Daher ist ein Mietwagengutachten hilfreich, wie es die Allgemeine KFZ-Sachverständigen GmbH aus Hildesheim erstellen kann. Das Mietwagengutachten ermittelt genau, welcher Fahrzeugtyp zu welchem Mietwagen-Tarif passend ist. Die Kosten des Mietwagengutachtens müssen übrigens auch von der Versicherung getragen werden.
Achtung bei den Mietwagen-Konditionen
Die anwendbaren Mietwagen-Konditionen sind auch Teil des Mietwagengutachtens. Hier sind diverse Fallstricke zu beachten, weil einige Mietwagenanbieter teurere Tarife für Unfallgeschädigte aufrufen. Ein zweifelhaftes Vorgehen, weil eine Notlage ausgenutzt wird und Sie ja zudem unverschuldet Unfallopfer geworden sind. Die Differenz zu normalen Tarifen wird von der Versicherung üblicherweise nicht getragen.
Augen auf bei den Mietwagen-Konditionen
Geht es auch ohne Mietwagengutachten?
Ja, das geht. Aber um zu vermeiden, dass Sie auf Kosten sitzenbleiben, sollten Sie in einem solchen Fall nach dem Unfall auf einen Mietwagen setzen, der eine Fahrzeugklasse tiefer angesiedelt ist als Ihr eigener Wagen, z.B. einen Audi A3 statt eines A4s oder einen Polo statt eines Golfs. Sie können sich selbstverständlich auch einen höherklassigen Mietwagen nach dem Unfall nehmen, werden sich dann aber mit der Versicherung um den Differenzbetrag streiten müssen.
Wie lange steht Ihnen ein Mietwagen nach dem Unfall zu?
Sie dürfen den Mietwagen so lange nutzen, wie Ihr Unfallwagen zur Reparatur in der Werkstatt ist. Auch bei einem Totalschaden dürfen Sie nach dem Unfall auf einen Mietwagen zurückgreifen. Die Kosten dafür werden für die Dauer der Wiederbeschaffung eines Fahrzeugs entsprechend der Angaben im Gutachten übernommen. Allerdings nur, wenn Sie einen Nachweis erbringen, dass Sie sich für das Unfallfahrzeug einen neuen Wagen angeschafft haben. Dies geschieht üblicherweise durch Vorlage des Kaufvertrages oder des Fahrzeugscheins.
Müssen Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen?
Nein, das müssen Sie nicht. Statt Mietwagen können Sie nach dem Unfall die autofreie Zeit auch mit Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln überbrücken. Aber in diesem Fall steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Wie hoch diese ist, können wir als Allgemeine KFZ-Sachverständigen GmbH aus Hildesheim auch in dem Mietwagengutachten ausweisen.
Auf Nummer Sicher gehen mit Mietwagengutachten
Wenn Sie in Hildesheim oder Umgebung in einen Unfall verwickelt waren und danach einen Mietwagen brauchen, dann kontaktieren Sie Allgemeine KFZ-Sachverständigen GmbH. Neben dem Schadengutachten erstellen wir auch Mietwagengutachten und weisen klar aus, auf welchen Mietwagen Sie nach dem Unfall zu welchen Konditionen Anspruch haben. So vermeiden Sie Zweifelsfälle und können sichergehen, dass nicht auf strittigen Kosten sitzenbleiben.