Nutzungsausfallentschädigung in Hildesheim
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Die Nutzungsausfalltabelle
Nutzungsausfalltabelle - Das musst du wissen!
Wenn Sie Ihr Auto nach einem Unfall in Hildesheim oder der näheren Umgebung nicht mehr nutzen können, wird Ihnen grundsätzlich zuerst ein kostenloser Ersatzwagen angeboten. Das Fahrzeug wird normalerweise von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt. Aber: Nur wenn Sie den Ersatzwagen ablehnen, können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung beantragen.
- Seit den 60er Jahren wird in der Nutzungsausfalltabelle festgehalten, welche Geldsumme Ihnen zusteht. Die Fahrzeugtypen unterscheiden sich durch Faktoren wie zum Beispiel: Modell-, Hubraum-, Alter und Ausstattung in einer Tabelle. So erhalten also teurere Modelle höhere Tabellen-Werte. Die Tabelle ist übrigens auch als Eurotabelle bekannt.
Gruppe | Alter bis 5 Jahren | 5-10 Jahren | über 10 Jahren | Beispiele der Gruppe |
A | 23,00€ | 23,00€ | 23,00€ | Smart, Renault Twingo |
B | 29,00€ | 27,00€ | 27,00€ | VW Polo, Skoda Fabia |
C | 35,00€ | 29,00€ | 27,00€ | Mercedes Benz A140 |
D | 38,00€ | 35,00€ | 29,00€ | Ford Focus, Volvo S40 |
E | 43,00€ | 38,00€ | 35,00€ | BMW 318i T. |
F | 50,00€ | 43,00€ | 38,00€ | Audi A4 1,9 TDI |
G | 59,00€ | 50,00€ | 43,00€ | Audi A6 Avant 1,9 TDI, |
H | 65,00€ | 59,00€ | 50,00€ | Volvo V70 |
J | 79,00€ | 65,00€ | 59,00€ | BMW X5 3,0 D |
K | 119,00€ | 119,00€ | 119,00€ | BMW M3 Cabrio |
L | 175,00€ | 175,00€ | 175,00€ | Porsche 911 Turbo |
Gruppe | Nutzungsuasfallentschädigung pro Tag in € | Motorleistung |
1 | 10 | bis 50ccm |
2 | 15 | bis 80ccm |
3 | 20 | bis 7 kW |
4 | 22 | bis 13 kW |
5 | 25 | bis 20 kW |
6 | 30 | bis 37 kW |
7 | 45 | bis 57 kW |
8 | 55 | bis 72 kW |
9 | 65 | über 72kW oder 1000ccm |
Kundenbewertungen
Das sagen unsere Kunden
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FAQ zum Thema Nutzungsausfallentschädigung
Wer sein Leben nach einem Unfall auch ohne Ersatzwagen organisieren kann, kann trotzdem eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Fragen zu diesem Themenkomplex gibt es aber genug. Die wichtigsten haben wir hier zusammengestellt.
Die Antwort richtet sich nach der persönlichen Lebenssituation. Wer auf dem Land lebt und keine ÖPNV-Anbindung hat, wird auf einen Ersatzwagen nicht verzichten können. Aber es gibt auch viele Fälle, wo sich eine Nutzungsausfallentschädigung durchaus lohnt.
Auch dies ist von vielen Faktoren abhängig. Dazu zählen Alter, Leistung, Ausstattung und Fahrzeugklasse des betroffenen KFZs. Einen Anhaltspunkt geben die oben gezeigten Nutzungsausfalltabellen.
Bei einer Mitschuld des anderen Fahrers teilen sich die Versicherungen den Preis für das Gutachten des Kfz Gutachters. Sind Sie selbst Geschädigter bei einem Unfall, werden die Kosten für ein Gutachten selbstverständlich immer von der gegnerischen Versicherung übernommen.
