Was ist die Beweislastumkehr beim Autokauf?
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Augen auf beim Autokauf, das sollte Ihr Motto sein, wenn Sie sich einen neuen Wagen zulegen. Und ganz besonders sollte dieses Motto gelten, wenn Sie sich einen Gebrauchtwagen zulegen möchten. Denn Gebrauchtwagen können versteckte Mängel oder Vorschäden aufweisen, die Ihnen hinterher mächtig Ärger bereiten können. Um dem vorzubeugen, sollten Sie wissen, bei wem in solchen Fällen die Beweislast nach dem Autokauf liegt und wann die Beweislastumkehr greift.
Nachträgliche Mängel: Wichtige Unterscheidungen
Wenn von Mängeln beim Kauf eines Gebrauchtwagens die Rede ist, dann geht es in der Regel um versteckte Mängel. Damit sind Mängel gemeint, die zum Zeitpunkt des Autokaufs dem Käufer nicht bekannt waren oder die kurz nach dem Autokauf aufgrund unsichtbarer Vorschäden auftreten. Bei verborgenen Mängeln ist auch noch zu unterscheiden, ob sie dem Verkäufer nicht bekannt waren oder ob er den Käufer arglistig getäuscht hat. Seit dem 1.1.2022 müssen Verkäufer die Käufer auf sogenannte unübliche Gebrauchsspuren hinweisen.
Haftung von privaten und gewerblichen Verkäufern
Gewerbliche Verkäufer sind nicht nur Autohändler, sondern auch Unternehmer, die beispielsweise Firmenfahrzeuge verkaufen. Für sie gelten andere gesetzliche Rahmenbedingungen als für private Verkäufer. Im Einzelnen lassen sich folgende Haftungsfälle unterscheiden.
- Garantiezusagen: Eine Garantieregelung ist bei Gebrauchtwagen grundsätzlich freiwillig. Viele Händler bieten sie für ein Jahr an, lassen diese dann aber auch in den Kaufpreis einfließen. Bei Privatverkäufern ist sie unüblich, obwohl es vorkommt, dass für bestimmte Eigenschaften des Autos eine Gewähr übernommen wird. Für unter Garantiezusagen oder Gewährleistung fallende Mängel sowie deren Folgekosten haftet der Verkäufer.
- Sachmängelhaftung bei gewerblichen Verkäufern: Die Sachmängelhaftung ist eine gesetzliche Regelung, der gewerbliche Verkäufer unterworfen sind. Sie müssen mindestens ein Jahr lang für alle Mängel haften, die das Fahrzeug beim Kauf hatte.
- Sachmängelhaftung bei privaten Verkäufern: Diese Regelung kann in privaten Kaufverträgen ausgeschlossen werden. Es gilt „gekauft wie gesehen“. Allerdings muss der Verkäufer auf ihm bekannte Mängel hinweisen. Denn sonst handelt es sich um arglistige Täuschung. Und in diesem Fall muss er haften.
Beweislast und Beweislastumkehr nach dem Autokauf
Wer muss den Mangel beweisen, wenn ein solcher nach dem Autokauf zutage tritt? Grundvoraussetzung ist, dass der Mangel (oder seine Ursache) schon beim Autokauf vorgelegen hat, um unter die Sachmängelhaftung zu fallen. Auch hier wird zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern unterschieden.
- Bei privaten Verkäufern ist der Fall der arglistigen Täuschung relevant. Hier liegt die Beweislast allerdings immer beim Käufer.
- Wenn Sie das Auto allerdings als Privatperson von einem gewerblichen Verkäufer erworben haben, gilt zunächst eine sogenannte Beweiserleichterung. Von einem Mangel, der innerhalb eines Jahres nach dem Kauf auftritt, wird angenommen, dass er bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag. Der Verkäufer trägt die Beweislast, wenn er der Haftung entgehen will. Aber nach Ablauf des ersten Jahres tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Autokauf vorhanden war.
Beweislastumkehr erreicht und ein Mangel tritt auf – was tun?
Egal ob Sie von privat gekauft haben oder beim Kauf von einem Händler nach der Beweislastumkehr ein Mangel auftritt: Wenn Sie überzeugt sind, dass der Mangel beim Autokauf schon vorgelegen hat, kann ein technischer Gutachter Ihnen bei der Beweisführung wertvolle Dienste leisten. Mit Hilfe von Kfz-Sachverständigen, die wissen, wie man verborgene Schäden und nachträgliche Mängel aufspürt, können Sie Ihre Ansprüche leicht geltend machen.
Sie brauchen einen Kfz-Gutachter in Hildesheim oder Umgebung – kontaktieren Sie uns
Wenn nach dem Autokauf Mängel auftreten, dann ist das ein Grund zum Ärgern. Bei der Allgemeinen KFZ-Sachverständigen GmbH in Hildesheim sind wir dafür da, die Folgen dieses Ärgers abzumildern und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Wenn Sie in der Beweispflicht sind, die nachträglich aufgetretenen Mängel zeitlich zuzuordnen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.