Gekauftes Auto entspricht nicht der Beschreibung – welche Rechte haben Sie?
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Versteckte Mängel?
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Sie kennen sicherlich das Sprichwort, dass man die Katze nicht im Sack kaufen sollte. Das gilt auch für Gebrauchtwagen. Hier sollten Sie die Augen besonders offenhalten. Leider ist so ein gebrauchtes Auto im übertragenen Sinne selbst oft eine Art blickdichter Sack, denn unter der Karosserie oder der Motorhaube können sich viele versteckte Mängel verbergen, die einem Laien beim Autokauf gar nicht auffallen. Was sollten Sie also tun, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass das Auto nicht der hochfliegenden Beschreibung entspricht?
Versteckte Mängel: Die Pflichten der Verkäufer
Ein Gebrauchtwagen ist selten absolut mängelfrei. Einige Mängel sind offensichtlich, z.B. kleinere Kratzer im Lack, die Sie bei einer visuellen Begutachtung bemerken können, oder abgenutzte Bremsen, die Ihnen bei einer Probefahrt auffallen sollten. Andere Mängel sind nicht so leicht zu entdecken und können sich erst später bemerkbar machen. Grundsätzlich muss der Verkäufer Ihnen sagen, welche unüblichen Gebrauchsspuren und Mängel am Fahrzeug vorliegen, damit Sie beurteilen können, ob er Ihnen einen fairen Preis macht. Zu solchen Mängeln gehört auch ein Unfallschaden, denn auch ein vollständig repariertes Fahrzeug hat dadurch eine Wertminderung erfahren. Und wenn er Sie nicht entsprechend informiert, das Auto also nicht seiner Beschreibung entspricht, dann muss er für die Mängel haften. Denn dann hat er Sie arglistig getäuscht. Problematisch ist allerdings, dass es in den meisten Fällen an Ihnen als Käufer liegt, dies zu beweisen.
Die Beweisführung: Schalten Sie einen technischen Gutachter ein
Sollten Sie tatsächlich in der Beweispflicht sein, wenn bei Ihrem gebraucht gekauften Auto plötzlich Mängel zutage treten, von denen Sie glauben, dass Sie zum Zeitpunkt des Autokaufs schon vorgelegen haben, dann schalten Sie am besten einen technischen Gutachter ein. Solche Kfz-Sachverständigen finden Sie beispielsweise bei uns, der Allgemeinen KFZ-Sachverständigen GmbH aus Hildesheim. Wir können genau herausfinden, in welchen Punkten das Auto nicht der Beschreibung aus dem Kaufvertrag entspricht und zum Zeitpunkt des Kaufes auch nicht entsprochen hat. Denn das ist entscheidend, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Unser Gutachten können Sie als Beweismittel einsetzen und in letzter Konsequenz auch im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung nutzen.
Ihre Verstärkung bei der Beweisführung
Welche Käuferrechte haben Sie, wenn das Auto nicht der Beschreibung entspricht?
Angenommen, die Beweisführung ist positiv verlaufen, und es wurde festgestellt, dass die Sachmängelhaftung greift, dann haben Sie prinzipiell zwei Möglichkeiten:
- Sie können eine Nachbesserung verlangen, das heißt, das Auto wird repariert und der Mangel beseitigt. Sie müssen dies allerdings dem Verkäufer überlassen und können nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt beauftragen.
- Sie können eine Ersatzlieferung Das bedeutet, Sie würden ein mangelfreies Ersatzfahrzeug bekommen. Das ist sehr selten, weil ein mangelfreies vergleichbares Fahrzeug in der Regel nicht verfügbar ist.
Konnte eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden, was oftmals sehr schwierig ist, haben Sie auch die Möglichkeit, direkt vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Preisminderung einzufordern. Trotzdem bleibt Ihnen weiterhin die Option der Nachbesserung.
Welche Kosten trägt der Verkäufer, wenn das Auto nicht der Beschreibung entspricht?
Im Falle einer Nachbesserung muss ein gewerblicher Verkäufer folgende Kosten tragen, sofern sie auch wirklich anfallen:
- Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt
- Vollständige Reparatur (Lohnkosten, Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien)
- Fahrtkosten zur Werkstatt und zurück, um die Reparatur durchzuführen zur Durchführung der Reparatur)
Kosten, die Ihnen als Käufer durch den Nutzungsausfall entstehen, wie beispielsweise Mietwagenkosten oder gar ein Verdienstausfall, muss der Verkäufer bei „normalen“ Mängeln nicht übernehmen. Dies ist nur der Fall, wenn ihm ein klares Verschulden nachzuweisen ist.
Kaufpreisminderung oder Rücktritt
Wenn das Auto zwar nicht der Beschreibung entspricht, aber die Mängel noch als unerheblich eingestuft werden, dann können Sie eine Kaufpreisminderung geltend machen.
Wenn das Auto jedoch mit erheblichen Mängeln von der Beschreibung abweicht, dann dürfen Sie weiterhin eine Preisminderung verlangen, können zusätzlich aber auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Dafür sollte eine dieser Voraussetzungen vorliegen:
- Der Verkäufer verweigert die Nachbesserung.
- Die Nachbesserung schlägt fehl.
- Die Nachbesserung ist technisch nicht möglich.
Im Falle eines Rücktritts bekommen Sie jedoch nicht den vollen Kaufpreis erstattet. Schließlich haben Sie den Wagen eine Zeitlang benutzt. Dieser Vorteil wird durch eine Nutzungsentschädigung ausgeglichen, die vom Kaufpreis abgezogen wird.
Knackpunkt Beweisführung, wenn das Auto nicht der Beschreibung entspricht
Ob das Auto tatsächlich der Beschreibung zum Kaufzeitpunkt nicht entspricht, lässt sich in der Regel nur durch ein technisches Gutachten nachweisen. Sichern Sie daher unbedingt Ihre Ansprüche ab, indem Sie einen unabhängigen Gutachter wie die Allgemeine KFZ-Sachverständigen GmbH aus Hildesheim beauftragen.