„Der Wagen ist unfallfrei“ – Geschwindelt oder nicht, das sollten Sie bei Betrugsverdacht tun
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Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, ist ein Kriterium bei der Preisfindung, ob der Wagen unfallfrei ist oder nicht. Bei vollmundigen Ankündigungen wie „Der Wagen ist garantiert unfallfrei“ wird allerdings oft geschwindelt, besonders wenn von privat zu privat verkauft wird. Als Laie tun Sie sich schwer, einen Betrugsverdacht zu erhärten, aber ein technischer Gutachter kann helfen, das Attribut „unfallfrei“ als geschwindelt oder wahr einzustufen.
Was bedeutet unfallfrei?
Ein Unfallwagen wird als solcher bezeichnet, wenn er infolge eines Unfalls einen strukturellen Schaden davongetragen hat. Dazu zählen:
- Schäden an der Karosserie, bei denen eine aufwändige Reparatur oder der Austausch mehrerer Komponenten erforderlich ist.
- Schäden am Rahmen, am Fahrwerk, an den Säulen oder anderen Teilen, die eine tragende Funktion ausüben.
- Schäden, die umfangreiche Lackierungen notwendig machen.
- Schäden, bei denen Sicherheitssysteme in Anspruch genommen wurden, z.B. das Auslösen eines Airbags.
Bagatellschäden wie kleinere Kratzer oder Beulen machen ein Auto noch nicht zum Unfallwagen. Auch der Austausch eines Seitenspiegels oder eines Kotflügels nach einem kleinen Parkrempler bedeutet keinen strukturellen Eingriff am Auto.
Beim „unfallfrei“ geschwindelt: Ist das ein Kavaliersdelikt?
Ganz klare Antwort: Nein. Wer bei der Deklarierung als „unfallfrei“ geschwindelt hat, begeht in Deutschland einen Betrug. Ein Unfallwagen ist im Wert gemindert und wer als Verkäufer diese Tatsache verschweigt, hat den Käufer arglistig getäuscht.
Anzeichen für einen Betrugsverdacht: Was deutet auf einen Betrugsverdacht hin?
Wenn Sie bei der Besichtigung ein schmutziges Auto präsentiert bekommen, ist das das erste Anzeichen, das Sie stutzig machen sollte. Mit Dreck lassen sich viele verdächtige Details kaschieren, besonders an der Lackierung. Besichtigen das Auto nur im sauberen Zustand und im Hellen. Achten Sie auf folgende Punkte:
- Wie gleichmäßig glänzt der Lack? Gibt es Mattstellen oder Sprühnebelreste an verborgenen Stellen?
- Gibt es Dellen am Schweller oder Verwerfungen im Bereich der Unterbodenbleche?
- Können Sie Ungleichmäßigkeiten bei Spaltmaßen zwischen Karosseriekanten, an Türen und Hauben erkennen, die auf eine verzogene Karosserie hindeuten?
- Lassen sich gerissene Schweißnähte oder aufgeknöpfte Schweißpunkte ausmachen?
- Ist die Dokumentation vollständig? Fehlen Werkstattrechnungen?
Ist ein Unfallhintergrund ein Mangel?
Technisch gesehen ist ein gewissenhaft repariertes Fahrzeug kein Auto mit einem Mangel. Aber der Wert des Wagens ist gemindert. Ein Unfallwagen kann bedenkenlos gekauft werden, wenn alles sauber dokumentiert ist und wenn Sie abschätzen können, dass aus dem Umstand des Unfalls keine Folgemängel erwachsen. Aber es ist halt eine Frage des Preises.
Unfallwagen haben einen geminderten Wert
Was bringt ein Sachverständigen-Gutachten?
Ein technischer Gutachter liefert Ihnen Gewissheit, ob bei der Einstufung des Wagens als unfallfrei geschwindelt wurde oder nicht. Ein erfahrener Kfz-Gutachter, wie Sie ihn bei der Allgemeinen KFZ-Sachverständigen GmbH aus Hildesheim vorfinden, nimmt das Auto genau unter die Lupe. Egal, ob Lackprüfung oder Karosserieprüfung, er arbeitet mit ausgereiften Analysemethoden, um versteckte Schäden aufzuspüren. Wenn es sich tatsächlich um einen Unfallwagen handeln sollte, lässt sich aus dem Gutachten auch ersehen, ob das Auto fachmännisch repariert wurde oder ob bei den Nacharbeiten gepfuscht wurde. Der technische Gutachter kann auf diese Weise den Wert des Wagens genau ermitteln.
Zwei Szenarien für ein technisches Gutachten
- Sie möchten ein Auto kaufen und haben den Verdacht, dass der Verkäufer beim Ausweisen des Fahrzeugs als unfallfrei geschwindelt hat: Der Gutachter verschafft Ihnen Gewissheit, kann Ihnen gegebenenfalls vom Kauf abraten oder hilft Ihnen bei der Preisfindung, wenn Sie das Auto trotzdem kaufen möchten.
- Sie haben ein Auto gekauft und sind im Nachhinein überzeugt, dass es sich um einen Unfallwagen handelt: Das Gutachten schafft Ihnen Beweissicherheit, um etwaige Ansprüche wie Preisminderungen oder den Rücktritt vom Kaufvertrag durchzusetzen. Das Gutachten kann auch vor Gericht eingesetzt werden.
Unfallfrei oder doch nicht: Bei Verdacht Gutachter einschalten
Wenn Sie den Verdacht hegen, ob während des Kaufs oder danach, dass die Einstufung des Fahrzeugs als unfallfrei geschwindelt ist, dann sollten Sie unbedingt auf einen unabhängigen technischen Gutachter wie die Allgemeine KFZ-Sachverständigen GmbH aus Hildesheim zurückgreifen. Wir liefern Ihnen gerichtsfeste Beweise, wenn es sich bei dem Wagen um einen Unfallwagen handelt, und helfen Ihnen somit bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.