Die gegnerische Versicherung zahlt nicht nach dem Unfall – Das sind Ihre Optionen
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Dass eine Versicherung nicht zahlt, ist nach einem Unfall gar nicht so selten. Häufig gibt es Verzögerungen oder die Rechnungssumme wird gekürzt. Um als Opfer eines Verkehrsunfalls, den Sie nicht verschuldet haben, nicht auf den Kosten sitzenzubleiben, haben wir in diesem Beitrag ein paar Hinweise zusammengestellt, die Sie unbedingt beachten sollten.
Die Ausgangslage: Ein klassischer Unfall ohne eigenes Verschulden
Stellen Sie sich vor, Sie fahren mit dem Auto in vorgeschriebener Geschwindigkeit eine Straße in einem Wohngebiet entlang. Plötzlich setzt ein anderes Auto rückwärts aus einer Parklücke am Straßenrand heraus und kracht Ihnen voll in die Seite. Das ist eine klassische Ausgangssituation für einen Unfall mit einem hohen Blechschaden. Die Tür ist eingedellt, der Kotflügel ist in Mitleidenschaft gezogen, Seitenspiegel und Fenster sind demoliert, usw. Da können bei einer Reparatur schnell mehrere Tausend Euro zusammenkommen.
Eigentlich ist alles klar: Die Tricks der Versicherungen
Sie sind nicht schuld, die gegnerische Haftpflichtversicherung muss zahlen, aber sie tut es nicht. Da gibt es auf einmal Hinhaltetaktiken. Die Regulierung zieht sich über Wochen hin. Sie haben schon die Werkstattrechnung bezahlt und plötzlich werden die Kosten in Zweifel gezogen und auch Ihre Schuldlosigkeit wird in Frage gestellt. Die drei häufigsten Tricks der Versicherungen, damit nach dem Unfall nicht gezahlt wird, erläutern wir im Folgenden.
Hinhaltetaktik
Nicht auf Briefe oder Anrufe zu reagieren, ist Teil einer Zermürbungstaktik. Die Hoffnung der Versicherungen ist, dass die Geschädigten irgendwann aufgeben, ohne einen Rechtsanwalt einzuschalten, so dass die Sache im Sande verläuft.
Kleinrechnen des Schadens
Auch wenn Sie vorher ein unabhängiges Schadengutachten eingeholt haben, wie Sie es beispielsweise bei der Allgemeinen KFZ-Sachverständigen GmbH aus Hildesheim in Auftrag geben können, nehmen die Versicherungen gern Kürzungen vor. Dabei lassen sie die Rechnungen immer häufiger von KI-gestützten Programmen überprüfen und stellen viele Positionen in Frage. Gern beanstandete Posten sind:
- zu hohe Lohnkosten
- zu aufwändige Lackierung
- Kosten für Ersatzteile (z.B. der Seitenspiegel aus obigem Beispiel könnte billiger beschafft werden)
- Wertverlust wird als zu hoch angenommen
Nichtanerkennung der Schuldfrage
Plötzlich akzeptiert die Versicherung nicht mehr, dass Sie keine Schuld an dem Unfall haben. Man wirft Ihnen eine Teilschuld vor. Im obigen Beispiel hätten Sie ja beispielsweise langsamer und vorausschauender fahren können, um noch ausweichen oder bremsen zu können. In einem solchen Fall arbeitet die Versicherung mit einer Quote und kürzt Ihnen bei einer Teilschuld von 30% auch 30% des Erstattungsbetrages.
Ihr gutes Recht
Wenn Sie eindeutig ohne Schuld an dem Unfall sind, muss Ihnen die Versicherung des Unfallgegners den Schaden zahlen. Sie müssen finanziell in denselben Zustand versetzt werden wie vor dem Unfall. Das beinhaltet auch Kostenübernahmen für Gutachten, Anwalt, Ersatz-Mietwagen, Wertverlust. Sie können den Schaden selbst melden und einen eigenen Unfallbericht einschicken. Das sollte innerhalb von 7 Tagen nach dem Crash passieren. Wenn die Versicherung aber nicht spätestens 8 Wochen nach dem Unfall zahlt, wird es Zeit zu handeln.
Ihr Anspruch: finanzieller Ausgleich des Schadens.
Rechtsanwalt als Option
Eine Versicherung, die nach dem Unfall nicht zahlt, erweist sich meist als harter Brocken, für den Sie allein selten die erforderliche Zeit, den nötigen rechtlichen Sachverstand und die guten Nerven aufbringen. Sie können zwar die Versicherung anschreiben, sie abmahnen und ihr Fristen setzen, aber ein Anwalt weiß besser, worauf dabei zu achten ist. Ein Anwalt ist in aller Regel Ihre letzte und einzige Option. Häufig haben Anwälte für Verkehrsrecht schon relativ schnell Erfolg, um Ihre Forderungen durchzusetzen, aber nicht selten geht es auch vor Gericht. Eine Klage sollte immer der letzte Ausweg sein.
- Tipp: Kontaktieren Sie den Anwalt rechtzeitig. Wenn z.B. eine Teilzahlung in Aussicht gestellt wird, warten Sie nicht, bis diese eingegangen ist. Je kleiner der Streitwert, desto unattraktiver ist der Fall fĂĽr den Anwalt. Meist ist es am besten, den Anwalt direkt nach dem Verkehrsunfall einzuschalten.
Die Rolle eines Gutachtens
Je größer der Schaden ist, umso sinnvoller ist es, ein unabhängiges Schadengutachten einzuholen. Ein solches Gutachten, wie es z.B. von der Allgemeinen KFZ-Sachverständigen GmbH aus Hildesheim erstellt werden kann, listet alle Schäden, alle Kosten und alle Folgekosten minutiös auf. Es kann auch vor Gericht als Beweismittel dienen. Ein Gutachten, welches von zertifizierten Experten erstellt wird, hat eine hohe Aussagekraft. Sie sollten es unbedingt in Auftrag geben, auch wenn sich noch nicht abzeichnet, dass die gegnerische Versicherung nach dem Unfall vielleicht nicht zahlt. Das Gutachten ist die valide Grundlage für Ihre Ansprüche und verleiht Ihren Forderungen Substanz. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen und brauchen sich nicht darauf einlassen, dass die Versicherung einen eigenen Gutachter bestellt.
Wenn die Versicherung bummelt: Gutachten als präventive Maßnahme
Ein unabhängiges und professionelles Schadengutachten ist zwar keine Garantie dafür, dass die gegnerische Versicherung nach dem Unfall schnell zahlt, aber es liefert die Basis dafür, dass eine störrische Versicherung überhaupt zahlt. Letzten Endes wird es Ihnen bei einer widerspenstigen Versicherung aber kaum erspart bleiben, einen Anwalt einzuschalten. Und wenn dieser die Forderungen außergerichtlich nicht durchsetzen kann, wird eine Klage unumgänglich sein.